Energieausweis

Benötigen Sie einen Energieausweis? Der Energieausweis ist für alle Wohngebäude, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden Pflicht, bei Neubauten ohnehin vorgeschrieben. Ausnahmen kann es für Häuser geben, die unter Denkmalschutz stehen. Der Energieausweis gilt zehn Jahre.

Der Energieausweis weist die energetische Qualität des Gebäudes aus, erfasst seine Daten und stellt die Ergebnisse übersichtlich dar. Der Energieausweis stellt die energetische Qualität des Gebäudes[nbsp](Energieausweis nach Bedarf) oder den mittleren “Energieverbrauch” (Energieausweis nach Verbrauch) dar.

Der Energieausweis wird für das Gesamtgebäude ausgestellt und nicht für einzelne Wohneinheiten. Doppelhaushälften bzw. Reihenhausteile werden als separate Gebäude bewertet.

Bei Mischgebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude, zum Beispiel Arztpraxis) sind zwei Energieausweise vorgeschrieben, einer für den Wohnbereich und einer für den Nichtwohnbereich.

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