Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Wohnhaus schrittweise energetisch sanieren können und dabei dauerhaft Energiekosten einsparen.
Ein Sanierungsfahrplan erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) für bestehende Wohngebäude zu einem Drittel, das entspricht 5 Prozent. Die dann noch fehlenden 10 % der erneuerbaren Wärme kann z. B. durch einen Anteil Bioöl oder Biogasanteil bzw. durch entsprechend gute Wärmedämmmaßnahmen ausgeglichen werden.
Sanierungsfahrpläne, die nach den Vorgaben der BAFA „Vor-Ort-Beratung“ erstellt werden, sind ebenfalls zulässig. Sie dürfen jedoch nicht älter als fünf Jahre sein.
Um mehr zu erfahren lesen Sie einfach weiter oder nehmen direkt Kontakt mit uns auf.
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Wir beraten Sie neutral und unabhängig.
Erstellung eines Sanierungsfahrplanes
1. Untersuchung des Gebäudes vor Ort
2. EDV-gestützte Auswertung mit Bericht
3. Beratungsgespräch persönlich oder telefonisch
Ein qualifizierter Fachmann erfasst den Ist-Zustand Ihres Gebäudes vor Ort. Er prüft das Gebäude sowie die Heizungsanlage auf energetische Schwachstellen.
Nach der Analyse des Ist-Zustandes erstellt er mindestens zwei energetische Sanierungskonzepte.
Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bericht, den sogenannten Sanierungsfahrplan. Dieser wird Ihnen persönlich oder telefonisch erläutert.
Die Umsetzung der Maßnahmen des Sanierungsfahrplanes ist jedoch nicht verpflichtend.
Zuschüsse für Sanierungsfahrplan BW
Einen Zuschuss gibt es über das Programm “Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude” des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Es kann entweder der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ausgeführt werden oder eine Energieberatung Vor-Ort mit Beratungsbericht.
Entweder wird ein energetischen Sanierungskonzepts (z. B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) erstellt und damit aufgezeigt, wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist.
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1 300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1 700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Bei einer Energieberatung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird die Erläuterung des Energieberatungsberichts im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder Sitzung des Beirats mit maximal 500 Euro gefördert.