Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Wohnhaus schrittweise energetisch sanieren können und dabei dauerhaft Energiekosten einsparen.

Ein Sanierungsfahrplan erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) für bestehende Wohngebäude zu einem Drittel, das entspricht 5 Prozent. Die dann noch fehlenden 10 % der erneuerbaren Wärme kann z. B. durch einen Anteil Bioöl oder Biogasanteil bzw. durch entsprechend gute Wärmedämmmaßnahmen ausgeglichen werden.

Sanierungsfahrpläne, die nach den Vorgaben der BAFA „Vor-Ort-Beratung“ erstellt werden, sind ebenfalls zulässig. Sie dürfen jedoch nicht älter als fünf Jahre sein.

Um mehr zu erfahren lesen Sie einfach weiter oder nehmen direkt Kontakt mit uns auf.

Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude (erfüllt zu 100% die Anforderungen!)

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